In der Planungsphase werden die entscheidenden Weichen für ein wartungsarmes, ästhetisches und auf Dauer befriedigendes Bauwerk gestellt. Dieser Grundsatz gilt nicht nur für den Neubau, sondern gleichermaßen für die Instandsetzung des Bauwerks.
Voraussetzung für eine erfolgversprechende Planung der Instandsetzungsmaßnahmen ist eine umfassende Feststellung des Istzustandes sowie die Sichtung der Planungsgrundlagen (Ausführungspläne bzw. Bestandsunterlagen), sofern diese vorhanden sind.
Damit werden Ursachen, Folgen und Materialverhalten umfassend erörtert. Die daraus gezogenen Schlussfolgerungen zum Schädigungsgrad des Gebäudes und zu den Konsequenzen für die einzelnen Bauteile sollen die Aufstellung eines Anforderungskataloges ermöglichen, dessen Rahmenbedingungen die Sanierungs-Sollwerte bzw. die Instandsetzungsmaßnahmen aufzeigen. Deshalb ist es u. a. unerlässlich, klare Zielvorstellungen über den anzustrebenden Sollzustand vorzugeben, um hieraus den Instandsetzungsumfang bzw. -aufwand zu ermitteln.
Diese Ergebnisse werden im Rahmen einer Ausarbeitung (Instandsetzungskonzept) als Grundlage für die Ausschreibung herangezogen und projektbezogen bearbeitet, um den Sanierungsumfang sowie die Kosten zu ermitteln.
Als notwendige Ziele können am Bauwerk bzw. Teilbauwerk hier allgemein folgende Kriterien angegeben werden: